AGB von kreapunkt GmbH, 9104 Waldstatt AR

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil eines Auftrages und haben Gültigkeit, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Offerten
Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.

3. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich ­vorbehältlich eventueller Preisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten können.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach ­Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Zahlungsverzug wird unter Anrechnung einer Umtriebsentschädigung und eines Verzugszinses von 6 % ab Rechnungsdatum nachbelastet. kreapunkt GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug oder begründetem Verdacht auf ­Insolvenz, Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen und diese erst dann wieder ­aufzunehmen, wenn die Zahlungen vollständig geleistet wurden. kreapunkt GmbH kann ­Vorauszahlungen verlangen.

5. Lieferfristen / Liefertermine
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen und/oder ­Informationen zum vereinbarten Zeitpunkt bei kreapunkt GmbH eintreffen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder kreapunkt GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Abnahmeverzug
Bezieht der Besteller die fertiggestellte Dienstleistung / Produkt / Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Beendigung, so ist kreapunkt GmbH berechtigt, diese zu fakturieren und ihm zu seinen ­Lasten zustellen zu lassen.

7. Skizzen / Entwürfe / Handmuster
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Blind-/ Handmuster, Originale und fotografische ­Arbeiten sind kostenpflichtig, auch wenn sie nicht zur Anwendung gelangen.

8. Werksignierung
kreapunkt GmbH hat das Recht, die selbst entworfenen Werke ohne Gegenleistung in sachdienlicher Weise zu signieren; namentlich in Flyer, Prospekten, Büchern, Websites etc. sowie auf www.­kreapunkt.ch.

9. Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen verbleibt bei kreapunkt GmbH.­kreapunkt GmbH allein bestimmt über deren Verwendung. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von kreapunkt GmbH. Das geistige Eigentum der Werke von ­kreapunkt GmbH wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.

10. Nutzungsrechte
Mit der ordentlichen Bezahlung eines Auftrages / Werkes gehen die Nutzungsrechte uneingeschränkt an den Auftraggeber über.

11. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion aller vom Auftraggeber von kreapunkt GmbH zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Rechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

12. Mehraufwand und Autorkorrekturen
Vom Auftraggeber / Besteller oder dessen beauftragten Vermittler verursachter Mehraufwand durch Änderungen oder Korrekturen (Vorlagen- und Manuskriptbereinigung, Dateneingriffe bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen etc.) wird ­zusätzlich in Rechnung gestellt und ist in den offerierten Preisen nicht enthalten.

13. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung, Originaltreue und Qualität der Werbeerzeugnisse bleiben vorbehalten. ­Soweit kreapunkt GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten ­diese auch gegenüber dem Auftraggeber.

14. Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums, bei Extraanfertigung des Materials bis 20%, können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

15. Vom Auftraggeber geliefertes Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material hat eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen und ist an kreapunkt GmbH frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Mehraufwendungen, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können.

16. Mängelrüge
Die von kreapunkt GmbH gelieferten Arbeiten / Dienstleistungen sind bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innerhalb angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens ohne Sekundärhaftung.

17. Haftungsbeschränkungen
An kreapunkt GmbH übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende ­Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu tragen.

18. Elektronische Daten und Datenübernahme
Für vom Auftraggeber angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, ­übernimmt kreapunkt GmbH keine Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn ­angelieferte Daten nicht verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative ­Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird von kreapunkt GmbH nicht übernommen.

19. Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Fertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese mit der Freigabe und allfälligen Korrekturanweisungen versehen innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. kreapunkt GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, da ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden kann. Wird auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.

20. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Daten, Prints Fotomaterial u.ä) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgte Aufzeichnung der Daten kann 10 Tage nach Auslieferung gelöscht werden. Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten.

21. Salvatorische Klausel
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von kreapunkt GmbH. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von kreapunkt GmbH zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

Zusatzbestimmungen / Web

Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Die Inhalte umfassen Text- sowie Bildmaterial. Sämtliches Bildmaterial wird vom Kunden geliefert und von kreapunkt wenn nötig bearbeitet. Sämtliches Textmaterial wird vom Kunden geliefert.
(2) Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Grafiken, Logos und Tabellen.
(3) Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte in digitaler Form zur Verfügung stellen
(4) Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in digitaler Form zur Verfügung stellen:
(5) Der Kunde stellt die Titel <titles> der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte <keywords> zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung <descriptions> der einzelnen Webseiten zur Verfügung, damit titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.
(6) Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben schnellst möglich zur Verfügung stellen. (Verspätete Lieferungen können eine Verzögerung Fertigungstermin bewirken.)

Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Website, wird diese auf dem vom Kunden benannten Server zugänglich gemacht.
(2) Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich zu erfolgen.
(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die im Vertrag geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.
(3) Das Nutzungsrecht gilt für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.

Vergütung von Mehraufwand
(1) Für Mehraufwendungen, die über die gemäss Offerte vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinausgehen, wird der Stundensatz von 100.– CHF verrechnet.

Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte, die er bereitstellt verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet sämtlichen Uhrheberrechte zu sichern bzw. zu gewährleisten.

Fertigstellung der Web-Site
(1) Fertigstellungstermin wurde noch nicht vereinbart.
(2) Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat.